Batterieverordnung

Gemäß der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren weisen wir Sie daraufhin, dass für die gebrauchten Batterien und Akkumulatoren der von uns erworbenen Geräte die gesetzliche Pflicht zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkumulatoren gilt.

Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z. B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. 

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, wie die beiden nachfolgenden Bilder zeigen (Abbildungen können abweichen). In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. „Cd“ steht für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber.

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