Sicherheit
Wer mit dem Transport von Gefahrgut zu tun hat, trägt Verantwortung. Sind unsere Mitarbeiter über die Risiken von Gefahrgut ausreichend informiert? Reichen unsere Sicherheitsvorkehrungen, um einen Unfall mit Gefahrgut zu vermeiden? Was können wir tun, um sicherzustellen, dass der Kunde seine Ware unbeschädigt und pünktlich erhält?
Sicher ans Ziel
Es bestehen besondere Vorgaben hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut. Im ADR (Europäische Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) sind diese Vorschriften geregelt. Unternehmen, die mit solchen Gefahrgut operieren, müssen bei Kontrollen ihre Kompetenz nachweisen.
Beteiligten unterweisen (1.3 ADR)
Unternehmen sind verpflichtet, jeden Beteiligten der am Transport von Gefahrengut beteiligt ist, umfassend zu informieren und zu schulen.
Interner Sicherheitsbeauftragter
Andreas Dickmann